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Stadt Zürich vergibt Sonderbeiträge an Zürcher Kulturorganisationen zur Unterstützung von geflüchteten Kulturschaffenden in Höhe von insgesamt 400'000.- Franken

Die Stadt Zürich lanciert ein befristetes Förderinstrument zur Unterstützung von Kulturschaffenden, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind. Der Gemeinderat hat hierzu am 13. Juli 2022 einen Nachtragskredit in Höhe von 400 000.– Franken bewilligt. Mit den Mitteln sollen Sonderbeiträge an Kulturorganisationen ausgerichtet werden, die Angebote zur Unterstützung dieser geflüchteten Kulturschaffenden schaffen. Dank der Sonderbeiträge sollen geflüchtete Kulturschaffende niederschwellig und schnell Zugang zu Arbeits- und Produktionsmöglichkeiten erhalten und sich mit der lokalen Kulturszene vernetzen können.

Beitragsberechtigt sind Kulturorganisationen, die ihren Sitz in der Stadt Zürich haben oder in der Stadt Zürich wirken und ein solches Angebot in der Stadt Zürich schaffen.

Die mögliche Beitragshöhe pro Gesuch beträgt 5000.–  bis 70 000.– Franken – je nach Umfang des Projekts oder Angebots.

Die Gesuchstellung erfolgt ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal. Das Online Portal wird ab dem 1. September 2022 geöffnet. Gesuche müssen bis 30. September 2022 eingereicht werden.

    Infos

    Stadt
    Zürich, Schweiz
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