Auswahl 23
Auswahl 23
Aarau — Aargauer Kunstschaffende können sich für die Ausstellung ‹Auswahl 23› und die Vergabe der Werk- und Förderbeiträge im Bereich Bildende Kunst und Performance bewerben. Zugelassen sind Kunstschaffende, die den Wohnsitz seit zwei Jahren im Kanton haben, durch Werk und Tätigkeit im Aargauer Kulturleben präsent sind – mindestens drei Einzel- oder relevante Gruppenausstellungen in den letzten zehn Jahren – oder in einer früheren Lebensphase 15 Jahre durchgehend im Aargau wohnhaft waren. Neu entscheidet eine Jury in der ersten Bewerbungsrunde über die Aufnahme in die Ausstellung, um damit mehr Klarheit in den Entscheidungsabläufen zu schaffen. Die eingereichten Arbeiten, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen, werden im Original in der Ausstellung bewertet.
→ Eingabeschluss: 1.9. ↗ aargauerkuratorium.ch