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Scholarships, workshops, competitions

Zuger Förderbeiträge 2020:

Es stehen jährlich Beiträge von total 120 000 Franken zur Verfügung für:

  • das freie künstlerische Schaffen
  • Weiterbildungen
  • konkrete Projekte

Voraussetzungen:

  • Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
  • Höchstalter 40 Jahre (bis Jahrgang 1980)
  • Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 
    10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug

Zuger Werkjahr 2020

Es steht jährlich ein Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken für eine Zuger Künstlerin bzw. einen Zuger Künstler zur Verfügung.

Voraussetzungen:

  • Professionelle Kunstschaffende aller Sparten
  • Mindestalter 30 Jahre (ab Jahrgang 1990)
  • Seit mind. 2 Jahren Wohnsitz im Kanton Zug oder zu einem früheren Zeitpunkt mind. 
    10 Jahre Wohnsitz im Kanton Zug
  • Herausragende künstlerische Leistung und überzeugendes Projekt

Infos

Ville
Zug, Schweiz
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