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Mit einem neuen Förderschwerpunkt unterstützt die Stadt Thun explizit spartenübergreifende Kulturprojekte. Ab sofort bis 12. Oktober können sich Interessierte bewerben. Auch das Atelierstipendium in Genua ist nun ausgeschrieben. 

Im Rahmen der aktuellen Legislaturziele hat der Gemeinderat festgelegt, innovative Kultur-projekte und -formate zu fördern. Ziel ist es, neben der klassischen Projektförderung auch neue Impulse für das Thuner Kulturschaffen zu setzen und auf veränderte Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Kulturschaffenden zu reagieren. Mit dem Förderschwerpunkt «Spartenübergreifende Projekte» schreibt die Kulturabteilung nun ein neues Format aus. 

Über Genregrenzen hinaus 
Der Förderbeitrag soll professionellen Kunst- und Kulturschaffenden aller Kunstsparten die Möglichkeit bieten, innovative Projekte zu realisieren. Gefördert werden Vorhaben, die Genregrenzen überwinden und/oder intermedial ausgerichtet sind. Dabei müssen mindestens zwei Kulturschaffende aus verschiedenen Sparten mitwirken. Durch diese Voraussetzung sollen interessante, spartenübergreifende Kooperationen entstehen. Insgesamt stehen für den ausgeschriebenen Förderschwerpunkt 20‘000 Franken zur Verfügung. Pro Projekt werden mindestens 5‘000 und maximal 10‘000 Franken vergeben. 

Bezug zu Thun muss vorliegen 
Mindestens eine massgeblich beteiligte Person muss in Thun oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun aufgewachsen oder dort seit mindestens zwei Jahren wohnhaft oder arbeitstätig sein. Kulturschaffende in Ausbildung sind nicht zugelassen. Bereits begonnene Projekte sind von dieser Fördermassnahme ebenfalls ausgenommen. 

Die geförderten Projekte werden nach Abschluss in Thun oder der Region gezeigt. Die Bewerbungsfrist läuft ab sofort bis zum 12. Oktober 2021. 

Atelierstipendium in Genua möglich 
Auch das Stipendium für ein Atelier in Genua schreibt die Kulturabteilung aus. Seit 2011 betreibt die Städtekonferenz Kultur (SKK) in der italienischen Stadt eine Kunstresidenz. Als Mitglied der SKK kann die Stadt Thun das Atelierstipendium für die Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 für Kulturschaffende, Kulturvermittelnde oder Kunstkritiker und Kunstkritikerinnen ausschreiben. Das Stipendium umfasst einen kostenlosen dreimonatigen Atelieraufenthalt sowie einen monatlichen Beitrag an die Lebenshaltungskosten. Zur gleichen Zeit wird ein Künstler oder eine Künstlerin aus Basel im Atelier weilen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen aus der Region Thun stammen oder einen engen Bezug zu Thun aufzeigen können. Bis zum 31. August 2021 ist eine Eingabe möglich. 

Bewerbungen für beide Förderformate sind per Mail bei der Kulturabteilung der Stadt Thun einzureichen (jan.miluska@thun.ch). 

Weitere Informationen: 
www.thun.ch/foerderschwerpunkt 
www.thun.ch/genua