Aargauer Kuratorium: Werk- und Förderbeiträge Film
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Scholarships, workshops, competitions
Für Filmschaffende schreibt das Aargauer Kuratorium Werk- und Förderbeiträge aus.
Gesuchsberechtigt ist, wer
- den Zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat, oder
- durch Werk oder Tätigkeit im Aarauer Kulturleben präsent ist, oder
- einmal 15 Jahre am Stück im Aargau gewohnt hat