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Am 9. Februar 2019 wird die Stadt Speyer den mit 6.000 Euro dotierten Förderpreis „Hans-

Purrmann-Preis für Bildende Kunst der Stadt Speyer“ zum 19. Mal vergeben.

Dieser im Jahr 1965 anlässlich des 85. Geburtstages des Künstlers von der Stadt gestiftete Förderpreis wird alle zwei Jahre (bis 2015 alle drei Jahre) ausgeschrieben und ist nach Möglichkeit ungeteilt zu verleihen. Dieser Preis sollte, so der ausdrückliche Wunsch von Hans Purrmann, an förderungswürdige junge Künstlerinnen und Künstler verliehen werden.

Für die erste Stufe sind nur Fotos von maximal 6 Arbeiten einzureichen. Die von der Jury dann ausgewählten Künstlerinnen und Künstler werden zur Teilnahme an der Endauswahl mit ihren Originalarbeiten eingeladen.

Um den Hans-Purrmann-Preis (Förderpreis) kann sich jede/r bewerben, die oder der vergleichbar den Lebensstationen Hans Purrmanns (Geburt in der Pfalz, Lebens- und Arbeitsstationen in München, Berlin, Paris, Rom, Florenz, aber auch der Schweiz sowie dem Bodensee) einen europäischen Blick und Bezug, aber auch einen Bogen von europäischen Metropolen und ländlichen Räumen aufweist und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten hat (§ 4 der Vergaberichtlinien), es gelten folgende Anmeldebedingungen:

1. Abgabe des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens, Einreichungsfrist:

1. September bis 2. November 2018 (Datum des Poststempels).

2. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang (1 DIN A4-Seite).

3. Zugelassen sind je Arbeit 2 nicht digital bearbeitete Fotoabzüge (max. 13x18cm), nur bei audio-visuellen Kunstformen sind DVD oder CD-Rom erlaubt. Originale werden in der ersten Stufe des Wettbewerbs nicht angenommen, die exakte Beschriftung aller Unterlagen muss gewährleistet sein.

4. Objektformate und Installationen, die die Möglichkeit der Präsentation übersteigen, werden von der Jury nicht berücksichtigt.

5. Für die Rücksendung bitte ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen.

6. Einsendeschluss: 2. November 2018, es gilt das Datum des Poststempels.

7. Mit der Abgabe des Bewerbungsbogens erkennt die Künstlerin/der Künstler die Vergaberichtlinien an.

Infos

Stadt
Speyer
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