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Scholarships, workshops, competitions

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz eröffnet den diesjährigen Wettbewerb um Werkbeiträge für alle vier künstlerischen Sparten. Zur Bewerbung zugelassen sind also Kulturschaffende mit einem Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurz- und Animationsfilm, die im Kanton seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zu ihm stehen. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein spezifisches Projekt gebunden sein, da die Werkbeiträge primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung gedacht sind. Ausgeschlossen von der Förderung sind Personen in Erstausbildung bzw. Projekte, die während der Grundausbildung entstehen, sowie Beiträge oder Defizitgarantien für Aufführungen. Eine unabhängige Fachjury beurteilt bei den eingehenden Dossiers in erster Linie die künstlerische Qualität, die Kontinuität im bisherigen Schaffen sowie das Entwicklungspotenzial. Die Gesamtsumme, die der Kulturkommission für die Werkbeiträge zur Verfügung steht, beläuft sich auf CHF 100’000.