Skip to main content
-
Advert
Scholarships, workshops, competitions

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Kulturschaffende können Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen beantragen. Es sind Schäden erstattungsfähig, die durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verursacht wurden. Der Kanton entscheidet über die Gesuche.

Die Ausfallentschädigung deckt Schäden aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2021.

Kulturschaffende können auch eine Ausfallentschädigung für nicht vereinbarte Buchungen/Engagements bzw. Buchungsausfälle (o.ä.) geltend machen. Diese sind mit Vergleichszahlen der Jahre 2018 und 2019 darzulegen.

Die nächste, vom Bund verbindlich definierte Eingabefrist für Gesuche ist der: 
30. September 2021 für Schäden zwischen dem 1. Mai und dem 31. August 2021.

Die neuen Gesuchsformulare und Merkblätter für die Eingabe von Gesuchen bis 30. September 2021 stehen ab sofort auf der >Webseite des Kantons Solothurn zur Verfügung.

 

Ausfallentschädigung für Kulturschaffende

Kulturschaffende können Finanzhilfen in Form von Ausfallentschädigungen beantragen. Es sind Schäden erstattungsfähig, die durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verursacht wurden. Der Kanton entscheidet über die Gesuche.

Die Ausfallentschädigung deckt Schäden aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder aufgrund betrieblicher Einschränkungen im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2021.

Kulturschaffende können auch eine Ausfallentschädigung für nicht vereinbarte Buchungen/Engagements bzw. Buchungsausfälle (o.ä.) geltend machen. Diese sind mit Vergleichszahlen der Jahre 2018 und 2019 darzulegen.

Die nächste, vom Bund verbindlich definierte Eingabefrist für Gesuche ist der: 
30. September 2021 für Schäden zwischen dem 1. Mai und dem 31. August 2021.

Die neuen Gesuchsformulare und Merkblätter für die Eingabe von Gesuchen bis 30. September 2021 stehen ab sofort auf der >Webseite des Kantons Solothurn zur Verfügung.

 

Wichtige Hinweise

  • Einzelfirmen gelten als natürliche Personen. Sie haben ihr Gesuch für Ausfallentschädigung deshalb als Ausfallentschädigung für Kulturschaffende einzureichen.
  • Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekte für Kulturunternehmen sind bis spätestens 30. November 2021 einzureichen. Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter stehen weiterhin auf der >Webseite des Kantons Solothurn zur Verfügung.

Infos

City
Kanton Solothurn
Share